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AGB

Allgemeine Lieferungs- und Zahlungsbedingungen der Aquapac Jaturanon GmbH (Verkäufer) bei Geschäften zwischen Unternehmern

 

I. Geltungsbereich 

  1. Die nachstehenden Verkaufsbedingungen gelten für alle zwischen dem Verkäufer und dem Käufer abgeschlossenen Verträge über die Lieferung von Waren, soweit es sich bei dem Käufer um einen Unternehmer im Sinne des § 14 BGB handelt. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden. Abweichende Bedingungen des Käufers, die der Verkäufer nicht ausdrücklich anerkennt, sind für den Verkäufer unverbindlich, auch wenn er ihnen nicht ausdrücklich widerspricht. 
  2. Alle Vereinbarungen, die zwischen dem Verkäufer und dem Käufer im Zusammenhang mit den Kaufverträgen getroffen werden, sind in dem Kaufvertrag, diesen Bedingungen und der Auftragsbestätigung des Verkäufers schriftlich niedergelegt. Aufträge und Abmachungen jeder Art, auch diejenigen der Vertreter, haben nur Gültigkeit, wenn Sie vom Verkäufer schriftlich bestätigt sind. 
  3. Alle Angaben entsprechen unserem besten fachlichen Wissen und unseren praktischen Erfahrungen. Da wir nur unverbindlich beraten, sind sie ohne Rechtsverbindlichkeit. 
  4. „Unternehmer“ im Sinne der Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehungen getreten wird, die in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.

 

II. Angebote und Vertragsschluss  

  1. Unsere Angebote sind grundsätzlich freibleibend und unverbindlich, es sei denn, dass sie ausdrücklich in schriftlicher Form als verbindlich bezeichnet werden.
  2. Der Vertrag kommt mit der Bestätigung der Kundenbestellung durch den Verkäufer, spätestens mit Zusendung des Produktes, zustande. Der Verkäufer wird den Zugang der Kundenbestellung postalisch, elektronisch oder per Telefax bestätigen. 
  3. Prospekte, Maßangaben, Gewichte, Abbildungen, Zeichnungen sowie andere Unterlagen, die zu den unverbindlichen Angeboten gehören, bleiben in unserem Eigentum und enthalten keine Zusicherung von Eigenschaften. Zusicherungen gleich welcher Art, bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung. 
  4. Alle Bestellungen, Abreden, Zusicherungen und so weiter einschließlich derjenigen unserer Vertreter bedürfen zur Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung. Beanstandungen unserer Bestätigungsschreiben sind unverzüglich, spätestens innerhalb einer Woche nach Erhalt schriftlich geltend zu machen. Liegen zwischen Auftragserteilung und der vereinbarten Lieferung weniger als zwei Wochen, so ist eine eventuelle Beanstandung der Auftragsbestätigung noch am selbem Tag des Eingangs der Auftragsbestätigung telefonisch und per Fax vorzunehmen.

 

III. Zahlungsbedingungen 

  1. Für alle Zahlungen gelten die jeweils festgelegten Zahlungsbedingungen. Soweit nichts anderes schriftlich vereinbart worden ist, ist der Kaufpreis sofort mit Eingang der Rechnung beim Kaufer ohne Abzug zur Zahlung fällig. 
  2. Der Käufer kommt auch ohne Mahnung in Verzug, wenn er den Rechnungsbetrag nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung oder einer gleichwertigen Zahlungsaufstellung zahlt. Gerät der Käufer mit einer Zahlung in Verzug, sind wir berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt an Zinsen in Höhe von 8 Prozent über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verlangen. Der Nachweis eines höheren Schadens durch uns bleibt vorbehalten. 
  3. Der Käufer ist zur Aufrechnung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, von uns anerkannt oder unstreitig sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Käufer nur befugt, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertrag beruht.

 

IV. Preise 

  1. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten die angegebenen Preise ab Lager ausschließlich Transport und Verpackung; dies wird gesondert in Rechnung gestellt. 
  2. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist in den Preisen nicht enthalten, sie wird in der Rechnung gesondert ausgewiesen. 
  3. Der Verkäufer stellt dem Käufer eine Rechnung aus. Er ist davon unabhängig jedoch gleichermaßen berechtigt, Vorkasse zu erheben.

 

V. Lieferung 

  1. Im Fall, dass der Lieferverzug auf einer von uns zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruht, haften wir dem Käufer nach den gesetzlichen Bestimmungen. Beruht der Lieferverzug nicht auf einer von uns zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung, so ist die Haftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
  2. Beruht ein von uns zu vertretender Lieferverzug auf der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen, wobei unsere Haftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt ist.
  3. Der Käufer ist zur Annahme der Lieferung bzw. Leistung verpflichtet. Kommt der Käufer in Annahmeverzug, so sind wir berechtigt, Ersatz des uns hieraus entstandenen Schadens zu verlangen.

 

VI. Gefahrübergang 

  1. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung geht mit der Auslieferung der Sache an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Käufer über.
  2. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Käufer im Verzug der Annahme ist.

 

VII. Gewährleistung/Haftung 

  1. Die Gewährleistung richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit nicht nachfolgend etwas anderes vereinbart ist.
  2. Garantien im Rechtssinne erhält der Käufer durch uns nicht.
  3. Wir leisten für Mängel der Ware zunächst nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
  4. Der Käufer muss uns offensichtliche Mängel gem. § 377 HGB in einer Frist von acht Tagen schriftlich anzeigen, andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruches ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Den Käufer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.
  5. Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Ablieferung der Ware.
  6. Als Beschaffenheit der Ware gilt grundsätzlich nur die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung des Herstellers stellen daneben keine vertragsmäßige Beschaffenheitsangabe der Ware dar.
  7. Wählt der Käufer dabei Schadensersatz oder macht er vergebliche Aufwendungen geltend, gelten die Haftungsbeschränkungen nach Ziff. VIII dieser AGB.

 

VIII. Haftungsbeschränkungen  

  1. Unsere Haftung beschränkt sich wegen einer leicht fahrlässigen Pflichtverletzung auf den nach der Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Gegenüber Unternehmern haften wir bei leicht fahrlässigen Verletzungen unwesentlicher Vertragsverpflichtungen nicht.
  2. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Kunden aus Produkthaftung. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei unzurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden, sowie nicht für die Haftungen, die durch zwingende gesetzliche Vorschriften umfasst werden.

 

IX. Eigentumsvorbehalt

  1. Alle Lieferungen erfolgen unter Eigentumsvorbehalt. Die Liefergegenstände bleiben bis zur Erfüllung sämtlicher uns gegen den Käufer zustehender Ansprüche unser Eigentum, auch wenn die einzelne Lieferung bezahlt worden ist. Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware ist nicht zulässig.

 

X. Datenschutz 

  1. Die personen- bzw. firmengebunden Daten des Kunden werden im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes sowie des Teledienstdatenschutzgesetztes erhoben. Die für die Auftrags- und Bestellabwicklung notwendigen persönlichen bzw. firmengebunden Daten des Kunden werden gespeichert. Der Kunde erklärt hiermit ausdrücklich sein Einverständnis hierzu. Alle personenbezogenen Daten werden vertraulich behandelt. Die Aquapac Jaturanon GmbH garantiert, derartige Daten nicht an Dritte weiterzugeben mit Ausnahme von Handels- und Dienstleistungspartnern, die uns bei der Abwicklung der Bestellung oder bei der Durchführung unseres geschäftsmäßigen Dienstes unterstützen. Der Besteller kann diese Einwilligung jederzeit mit sofortiger Wirkung für die Zukunft widerrufen. Die Aquapac Jaturanon GmbH verpflichtet sich für diesen Fall zur sofortigen Löschung der persönlichen und firmengebundenen Daten, es sei denn, ein Bestellvorgang ist noch nicht vollständig abgewickelt. Der Kunde kann jederzeit unentgeltlich Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten verlangen und diese auf Verlangen löschen, berichtigen und für Zwecke der Werbung oder Markt- oder Meinungsforschung sperren lassen.

 

XI. Erfüllungsort und Gerichtsstand 

  1. Die Beziehungen zwischen den Vertragsparteien regeln sich ausschließlich nach dem in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Recht. Diese Rechtswahl gilt nur insoweit, als nicht der gewählte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staats, in dem der Käufer seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.
  2. Die Bestimmungen des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (UN-Kaufrecht) finden keine Anwendung.     
  3. Ist der Käufer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz der Aquapac Jaturanon GmbH.
  4. Hat der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder ist der Wohnsitz oder der gewöhnliche Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt, ist der ausschließliche Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz der Firma Aquapac Jaturanon GmbH. Diese ist jedoch befugt, das Gericht an einem anderen gesetzlichen Gerichtsstand anzurufen.

 

XII. Salvatorische Klausel 

  1. Sollte eine Regelung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen im übrigen nicht.